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06.05.2021
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Werden jetzt Tür und Tor für die neue Gentechnik geöffnet?
Werden jetzt Tür und Tor für die neue Gentechnik geöffnet?

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

die EU-Kommission plant, das strenge europäische Gentechnikrecht grundlegend umzukrempeln. Das wird aus einem Bericht deutlich, den die EU-Kommission in der vergangenen Woche veröffentlichte. So drohen nun neue Gentechnikmethoden wie CRIPR/Cas von der bisher vorgeschriebenen umfassenden Risikobewertung ausgenommen zu werden. Auch die derzeit geltende Kennzeichnungspflicht für Genfood könnte entfallen, wenn es mithilfe neuer gentechnischer Verfahren hergestellt wurde.

Für den Verbraucherschutz, die Wahlfreiheit und die Umwelt wäre die geplante Aufweichung des Gentechnikrechts ein herber Rückschlag. Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt genmanipulierte Nahrungsmittel nach wie vor ab. Sollte die Kennzeichnungspflicht entfallen, wären gentechnisch veränderte Produkte im Laden nicht mehr zu erkennen und wir alle verlieren die Möglichkeit, uns bewusst für oder gegen den Kauf zu entscheiden. Betriebe, die gezielt ohne Gentechnik arbeiten – wie die komplette Biobranche, aber auch viele konventionelle Landwirt:innen – sind auf Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Koexistenzregeln angewiesen. Es würde für sie praktisch unmöglich, die Freiheit ihrer Produkte von gentechnisch verändertem Material zu garantieren.

Noch können wir verhindern, dass es so weit kommt: Die von der Kommission angestrebte Änderung des Gentechnikrechts ist ein jahrelanger Prozess, bei dem viele unterschiedliche Parteien eingebunden sind – der Europäische Rat, das Parlament und auch die Mitgliedstaaten der EU. Diese Zeit werden wir nutzen, um uns gemeinsam mit unseren Bündnispartnern für die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips einzusetzen und eine Landwirtschaft auf den Weg zu bringen, die ökologisch und nachhaltig ist und ohne den Einsatz von Gentechnik auskommt. Dazu werden wir mit Ihrer Hilfe in den nächsten Monaten eine breit angelegte Kampagne starten. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Leser:innen, die dafür in den letzten Tagen gespendet haben, oder uns als Fördermitglied unterstützen!

Unsere ausführliche Analyse zum Bericht der Kommission zur Anwendung neuer Gentechnik in der Landwirtschaft finden sie in unserer aktuellen Meldung.

Zur Analyse
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Sensationsurteil für den Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist zu schwach und damit in Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kommt das Bundesverfassungsgericht. Die jetzige Generation darf nicht auf Kosten der Kinder und Enkel leben, so der Kern des Entscheids. Das Urteil ist ein Paukenschlag für die Klima- und Generationengerechtigkeit und es ist wegweisend für den Klimaschutz in Deutschland und weltweit.
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BASF erhält Patent auf Melone
Das Europäische Patentamt hat BASF ein Patent auf Melonenpflanzen, ihr Saatgut und ihre Früchte erteilt. Sie stammen aus herkömmlicher Züchtung und dürften laut europäischem Patentübereinkommen gar nicht patentiert werden. Doch aufgrund gesetzlicher Lücken wird das Verbot immer wieder umgangen und der Agrarkonzern kann seine Macht über den Saatgutmarkt weiter ausbauen. Wir fordern einen sofortigen Stopp derartiger Patente!
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Mit herzlichen Grüßen,

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