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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | Werden jetzt Tür und Tor für die neue Gentechnik geöffnet? | | | | | | | Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
die EU-Kommission plant, das strenge europäische Gentechnikrecht grundlegend umzukrempeln.
Das wird aus einem Bericht deutlich, den die EU-Kommission in der
vergangenen Woche veröffentlichte. So drohen nun neue Gentechnikmethoden
wie CRIPR/Cas von der bisher vorgeschriebenen umfassenden
Risikobewertung ausgenommen zu werden. Auch die derzeit geltende
Kennzeichnungspflicht für Genfood könnte entfallen, wenn es mithilfe
neuer gentechnischer Verfahren hergestellt wurde.
Für den
Verbraucherschutz, die Wahlfreiheit und die Umwelt wäre die geplante
Aufweichung des Gentechnikrechts ein herber Rückschlag. Die Mehrheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt genmanipulierte Nahrungsmittel
nach wie vor ab. Sollte die Kennzeichnungspflicht entfallen,
wären gentechnisch veränderte Produkte im Laden nicht mehr zu erkennen
und wir alle verlieren die Möglichkeit, uns bewusst für oder gegen den
Kauf zu entscheiden. Betriebe, die gezielt ohne Gentechnik
arbeiten – wie die komplette Biobranche, aber auch viele konventionelle
Landwirt:innen – sind auf Transparenz, Rückverfolgbarkeit und
Koexistenzregeln angewiesen. Es würde für sie praktisch unmöglich, die
Freiheit ihrer Produkte von gentechnisch verändertem Material zu
garantieren.
Noch können wir verhindern, dass es so weit kommt: Die von der Kommission angestrebte Änderung des Gentechnikrechts ist ein jahrelanger Prozess,
bei dem viele unterschiedliche Parteien eingebunden sind – der
Europäische Rat, das Parlament und auch die Mitgliedstaaten der EU.
Diese Zeit werden wir nutzen, um uns gemeinsam mit unseren
Bündnispartnern für die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips einzusetzen
und eine Landwirtschaft auf den Weg zu bringen, die ökologisch und
nachhaltig ist und ohne den Einsatz von Gentechnik auskommt. Dazu werden wir mit Ihrer Hilfe in den nächsten Monaten eine breit angelegte Kampagne starten. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Leser:innen, die dafür in den letzten Tagen gespendet haben, oder uns als Fördermitglied unterstützen!
Unsere
ausführliche Analyse zum Bericht der Kommission zur Anwendung neuer
Gentechnik in der Landwirtschaft finden sie in unserer aktuellen Meldung. | | | | | | | | | | Sensationsurteil für den Klimaschutz | | Das
Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist zu schwach und damit in
Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kommt das
Bundesverfassungsgericht. Die jetzige Generation darf nicht auf Kosten
der Kinder und Enkel leben, so der Kern des Entscheids. Das Urteil ist
ein Paukenschlag für die Klima- und Generationengerechtigkeit und es ist
wegweisend für den Klimaschutz in Deutschland und weltweit. | | | | | | | | | | | | | BASF erhält Patent auf Melone | | Das
Europäische Patentamt hat BASF ein Patent auf Melonenpflanzen, ihr
Saatgut und ihre Früchte erteilt. Sie stammen aus herkömmlicher Züchtung
und dürften laut europäischem Patentübereinkommen gar nicht patentiert
werden. Doch aufgrund gesetzlicher Lücken wird das Verbot immer wieder
umgangen und der Agrarkonzern kann seine Macht über den Saatgutmarkt
weiter ausbauen. Wir fordern einen sofortigen Stopp derartiger Patente! | | | | | | | | | | | | Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team des Umweltinstitut München
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